Das Amtsgericht Neukölln entschied im Jahr 2015, dass das vertraglich vereinbarte Zustimmungserfordernis zur Hundehaltung in einer Mietwohnung gegen die Regelungen des § 307 BGB verstößt, wenn diese nicht an nachprüfbare Voraussetzungen geknüpft ist (20 C 255/14). Die Klausel benachteilige den Vermieter in dem zu entscheidenden Fall unangemessen und stellt damit…