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Einwirkungen vom Nachbargrundstück

Beeinträchtigungen durch nachbarlichen Bewuchs sind auch künftig nicht zu dulden.

Der 5. Zivilsenat am Bundesgerichtshof bleibt auch in seiner neuen Entscheidung aus Juni 2021 bei seiner Rechtsansicht, dass ein Überwuchs vom jeweiligen Nachbarn nicht zu dulden ist.

Er kann im Einzelfall sogar den Überwuchs selbst dann beschneiden (lassen), wenn hierdurch das Absterben des kompletten Baumes droht, sowie im Einzelfall auch die Beseitigung des auf dem Nachbargrundstück befindlichen Baumes verlangen.

Achten Sie bei Ihrer Anpflanzung daher unbedingt auf die Einhaltung der nachbarrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Vorgaben.