1. Die Fahrerlaubnisbehörde darf auf die Nichteignung schließen, wenn sich der Betroffene weigert, sich untersuchen zu lassen, oder das angeforderte medizinisch- psychologische Gutachten nicht fristgerecht vorlegt. So entschied der 11. Senat am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seiner jüngsten Entscheidung aus Mai 2021. Hiernach ist der Schluss auf die fehlende Fahreignung gerechtfertigt, wenn das…