Die Einbürgerung ist für Ausländer / Staatenlose eine Möglichkeit die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten.
Bislang war die Einbürgerung mit hohen Hürden verbunden, beispielsweise müssen Einbürgerungsbewerber seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben und ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Das soll sich zum Beispiel nun ändern.
Einige geplante Änderungen im Überblick:
Nach den – umstrittenen – Reformplänen des Bundesinnenministeriums soll die erforderliche Aufenthaltsdauer von 8 Jahren auf 5 Jahre verkürzt werden. Im Falle besonderer Integrationsleistung (wie etwa ehrenamtliches Engagement, besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen) soll eine Verkürzung auf 3 Jahre möglich sein.
Ebenfalls soll sich ändern, dass Einbürgerungsbewerber ihre bisherige Staatsbürgerschaft nicht mehr aufgeben müssen. Damit soll auch die Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder von Ausländern wegfallen, die sich bisher zwischen der Staatsangehörigkeit der Eltern und der deutschen Staatsangehörigkeit entscheiden mussten. Die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ist einer der Hauptgründe, warum sich Einbürgerungsbewerber teilweise nicht einbürgern lassen.
Des Weiteren sollen Einbürgerungsbewerber der „Gastarbeiter Generation“ privilegiert werden, die über ein Anwerbeabkommen nach Deutschland gekommen sind, indem man bei ihnen auf den schriftlichen Sprachnachweis auf B1-Niveau sowie auf den Einbürgerungstest verzichtet. Hintergrund dafür ist, dass dieser Generation damals keine Sprachkurse angeboten wurden und deren Integration dahingehend nicht unterstützt wurde. Auch soll damit ihre Lebensleistung gewürdigt werden. Vielmehr soll bei der Einbürgerung der Gastarbeiter Generation berücksichtigt werden, ob sich diese mündlich ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben auf Deutsch verständigen können. Dies würde auch für Einbürgerungsbewerber gelten die einer allgemeinen Härtefallregelung unterfallen.
Einbürgerungsbewerber, die mindestens 67 Jahre alt sind, sollen ebenfalls Erleichterungen beim Sprachnachweis und Einbürgerungstest erhalten.
Kinder, welche in Deutschland geboren werden, sollen künftig durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, soweit ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält.
Anzumerken ist, dass die Gesetzesänderungen noch nicht in Kraft getreten sind, damit noch nicht in der Praxis anwendbar.
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