Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt erkannte, dass der Kostenrechnung eines Notars Ansprüche gegen den Notar aus Amtspflichtverletzung entgegen gehalten werden können (20 W 46/17). Konkret beschäftigte sich das Oberlandesgericht mit der Beanstandung einer notariellen Kostenforderung im Sonderrechtsweg des Kostenüberprüfungsverfahrens nach §§ 127 ff. GNotKG. Dem Notar waren aus dem…